Hier findet ihr Informationen zum Thema Bestimmungen und Gesetze nach AMG, ICH - GCP, IATA usw.
Denn leider gibt es bei klinischen Prüfungen gleich mehrere Gesetze zu beachten.
Bei klinischen Prüfungen können schnell mal Vorschriften verletzt
werden und als Study Nurse, seit Ihr gezwungenermaßen damit konfrontiert und damit auch dazu verpflichtet, nach Regeln,
Bestimmungen und Gesetzen zu arbeiten. Denn ein
kleiner Fehler zieht meist gleich eine Menge Ärger und Arbeit, meist in Form von Papierkrieg,
mit sich. Man sollte sich daher alles immer sehr gründlich durchlesen, bevor man
wild drauf losarbeitet.
Leider dürfen aus rechtlichen Gründen keine Gesetzesauszüge hier dargestellt
werden, aber Ihr findet zu allen wichtigen Themen die passenden Links gleich dazu.
Für Versender und Verpacker gefährlicher Güter, die Lufttransporte organisieren besteht
nach IATA - 1.5 die Pflicht, die Kenntnisse in einem Zeitraum von 2 Jahren wieder aufzufrischen.
Man sollte sich auch über seine Rechte und Pflichten bei der Versendung von Gefahrengut bewusst
sein ( IATA - DGR 1.2.1 und 1.3 ).
Die Schulung sollte im Grunde folgende Punkte beinhalten und sollte, wenn
möglich, für Kategorie A + B absolviert werden, ja nachdem welche Studienspezifischen Untersuchungsmaterialien versendet werden.
-
Biologische Stoffe, Kategorie B
-
Ansteckungsgefährliche Stoffe [für Mensch und Tier], Kategorie A
-
Infektiöse Stoffe
-
Trockeneis
-
Stickstoff, gekühlte od. tiefgekühlte Flüssigkeit
-
Versandinformation
-
Verpackungsinformationen
-
Paket: identifizieren, klassifizieren, markieren, kennzeichnen, dokumentieren
-
Shipping Form ausfüllen
Es tritt auch immer wieder die Frage auf in welchen Gesetzten diese Aussagen verankert sind.
Gefahrguttransporte beziehen sich auf die jeweils länderspezifischen Gesetze, in Deutschland
BGB und für Transporte per Luft, dem Luftfahrtgesetz (LFG).
Weitere Informationen und Hilfe rund um das Thema IATA - Gefahrgutvorschriften und den Probenversand findet ihr auch in
<< Gefahrgut-Foren.de >>.
Grundgesetz
Das Grundgesetz garantiert die körperliche Unversehrtheit, das Selbstbestimmungsrecht und die
Menschenrechte. Hierbei gelten ganz klare Gesetze im Bezug auf Arzneimittelstudien.
Das wichtigste jedoch ist "Aufklärung & Einverständnis" des Menschen.
Strafgesetzbuch
Im Strafgesetzbuch wird z. B. Körperverletzung unter Strafe gestellt, und damit
tritt daher auch im medizinischen Bereich das Strafgesetzbuch in Kraft. Denn jede noch so kleine Tätigkeit
(z. B. Blutentnahme) am Menschen ohne dessen Einverständnis kann den
Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen. Nur mit der Einverständnis des
Patienten können Ärzte, Helferinnen o. a. Personal vor dem Rechtsbruch geschützt
werden. Allerdings muss der Patient auch genau über evtl. Risiken aufgeklärt und
informiert werden um zu wissen in was er genau einwilligt.
Ärztliche Berufsordnung
Die Berufsordnung der Ärzte wird von den zuständigen Landesärztekammern umgesetzt.
AMG [Arzneimittelgesetz]
Das AMG ist einer der wichtigsten Normen, die bei der Durchführung von klinischen Prüfungen
zwingend beachtet werden müssen. Das AMG regelt den Verkehr mit Arzneimitteln
und bestimmt dabei auch unter welchen Bedingungen, Voraussetzungen und Umständen
klinische Prüfungen durchgeführt werden z. B. EK- Votum, Versicherung,
Aufklärung & Einverständnis, Prüfplan. Anbei die wichtigsten Paragraphen aus
dem AMG, im Bezug auf klinische Prüfungen.
Sechster Abschnitt AMG Schutz des Menschen bei
klinischen Prüfungen
§40 (1), (2) und (3)
§42 (1) und (2) Ethikvotum
Folgenden Paragraphen sollten ebenfalls bei der Durchführung von klinischen
Prüfungen beachtet werden.
§63b ; §67 (1) ; §40 (5) ; §96 Nr.10 + 11 ; §97 (1) Nr.9 + (2) Nr.9 ; §26 (1)
Wenn Ihr euch die oben genannten Absätze im ganzen durchlesen wollt, dann könnt Ihr unter dem
folgenden Link das komplette AMG anschauen und auch downloaden.
<< Link AMG (PDF-Datei)>>
Wichtigste Punkte des AMG
-
Sponsor mit Sitz in der EU
-
Nutzen - Risiko - Abwägung
-
Aufklärung und Einverständnis, auch zur Einsicht in Krankenakte
-
Prüfplan
-
LKP
-
Versicherung
-
Meldung bei Überwachungsbehörde
-
Speziell etikettierte Prüfmuster
-
Meldung von UEs an EK
-
Positive Bewertung durch EK
Probleme der klinischen Prüfung
Zur Entwicklung sicherer Therapien, kann auf Versuche mit Menschen nicht verzichtet
werden. Beinhaltet die Erprobung neuer Therapien an Patienten oder Probanden,
möglicherweise nicht erkannte Risiken für deren Gesundheit und Leben. Jeder
Patient oder Proband wird im Rahmen einer klinischen Prüfung bis zu einem
gewissen Grad zu einem bloßen Objekt
Umsetzung rechtlicher Regelungen in die Praxis
der klinischen Prüfung
Die rechtlichen Regelungen sollten in der Praxis, der klinischen Prüfung nicht als
lästiges Übel verstanden werden, sondern als Hilfe die unterschiedlichen
Interessen bei der klinischen Prüfung ausreichend zu beachten.
Die Rechtsanwendung bedarf dafür eines Kommunikationsprozesses aller Beteiligten
(Ärzte, Pflegepersonal, Patienten / Probanden, Behörden, Sponsoren, EK) vor,
während und nach der Durchführung der klinischen Prüfung.
15.AMG Novelle
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist mit der 15. AMG-Novelle
am 22. Juli 2009 verkündet worden (Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 43, Seite 1990 ff.).
Damit trat die 15. AMG-Novelle am 23. Juli 2009 in Kraft.
Nähere Informationen zur 15.AMG Novelle finden Sie im folgenden Artikel (Quelle: www.kori-lindner.de):
<< Download Info 15.AMG-Novelle >>
Deklaration von Helsinki (1964)
(
Diese Deklaration ist noch nicht ausgreift), besonders medizinisch und ökonomisch
benachteiligte Gruppen müssen berücksichtigt werden. Überlegene Therapie /
Diagnostik oder Prophylaxe soll den Teilnehmern nach der Studie zur Verfügung
stehen und die Gruppen, die an der Forschung teilnehmen, müssen die Chance haben
von den Ergebnissen dieser Forschung zu profitieren.
Patienten müssen über die Finanzierung und die mögliche Interessenkonflikte aufgeklärt
werden, negative und positive Ergebnisse sollten veröffentlicht werden.
-
geschaffen von Ärzten
-
wird kontinuirlich angepasst
-
unterstützt und bejaht Forschung
-
positive und realistische Forschung
-
akzeptiert die Schwierigkeiten medizinischer Forschung
Nuremberg Code [Wird sich NIE ändern]
-
definierte die natürlichen Anstandsformen
-
für Wissenschaftler - Ärzte
-
verlangt immer freiwilliges Einverständnis, das während des Versuchs
entzogen werden kann
-
saubere Vorbereitung
-
vorhergehende Tierversuche
-
qualifizierte Forscher
-
wissenschaftliche Gültigkeit
-
Verzicht auf unnötiges Leiden
-
humanitäre Risiko und Nutzenabwägung
-
Abbruch bei Gefahr, Tod oder bei Schädigung
ICH / GCP
ICH - International Conference on Harmonisation
GCP - Good Clinical Practice
Für alle Personen die an klinischen Studien beteiligt sind, ist die internationale Leitlinie für
GCP und ICH-GCP in den letzten Jahren eine der wichtigsten Bestimmungen
geworden, zur Zeit stellt diese den aktuellen Standard dar mit dem klinische
Studien durchgeführt werden. Denn insbesondere durch die Harmonisierung
zwischen USA, Japan und Europa im Rahmen der ICH sind sie nochmals erweitert
worden und detaillierter geworden. In einigen Teilen gehen die Bestimmungen
sogar über die Anforderungen des AMG hinaus.
In der EU gibt es Arten von Normen die beachtet werden sollten, hier mal 2 Beispiele.
Leitlinie (Note for Guidance): Hierbei handelt es
sich um ein nicht bindendes Gesetz, sondern nur um eine Aufstellung des
aktuellen Wissensstandes. Sie stellt also nur eine Empfehlung dar, die EU hat
die ICH - GCP - Leitlinien allerdings angenommen. Daher sollte man sich immer
danach richten, denn es ist ein akzeptierter wissenschaftlicher internationaler
Standart unter dem klinische Studien durchgeführt werden.
Verordnung (Regulation): Hier gilt, dies ist
unmittelbar bindendes Recht in allen EU - Mitgliedsstaaten.
Inhaltspunkte GCP
-
Ethikkommission
-
Aufklärung und Einverständniserklärung
-
Monitoring und Quelldatenkontrolle
-
Dokumentation
-
Audit
-
SOP
-
Archivierung
-
Meldung UEs und SUEs (SUEs müssen innerhalb von 24 Std. an Sponsor
und Behörden gemeldet werden)
-
Definition und Pflichten von Sponsor, Monitor und Prüfarzt
Geltungsbereich
Für alle klinischen Studien, in denen Daten zur Einreichung an Zulassungsbehörden erhoben
werden.
Für alle klinischen Studien, welche die Sicherheit und das Wohlbefinden der
Studienteilnehmer beeinflussen.
Zusammenfassung ICH-GCP
Globale Leitlinien: EU, USA, Japan
Transparenz der Durchführung, d.h. genaue Dokumentation
Größerer Einfluss der Studienresultate: Gegenseitige Akzeptanz durch die Zulassungsbehörde